Energiegesetz Baselland

Was will das Energiegesetz?

  • Netto Null bis 2050
  • Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf mindestens 70% bis 2030
  • Beitrag zur Versorgungssicherheit durch Nutzung der einheimischen Potentiale der erneuerbaren Energien
  • Zukunftsorientierte und nachhaltige Energieplanung in den Gemeinden
  • Gebäudeautomationen und Betriebsoptimierung bei neuen Nicht-Wohnbauten (CH-weit für 1/3 des Energiebedarfs verantwortlich, energieeffizienter Betrieb unabdinglich, lohnen sich energetisch und finanziell)

Darum braucht es ein JA

Der Klimaschutz ist die grösste Aufgabe unserer Zeit. Das grösste Potenzial für die Erreichung der Klimaziele liegt in der konsequenten Nutzung von erneuerbaren Energien. Das Energiegesetz unterstützt die Energieeffizienz der Gebäude und fördert klimafreundliche Innovationen. Damit reduzieren wir den schädlichen CO2-Ausstoss im Baselbiet.

Unsere Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas und die drastischen Preissteigerungen zeigen deutlich: Unsere Energieversorgung muss unabhängiger werden. Mit dem Ausbau und der Förderung der erneuerbaren Energien in Baselland schaffen wir das. So lösen wir uns aus der Abhängigkeit von ausländischem Öl und Gas.

Der dringend notwendige Umstieg von einer fossilen Energieversorgung zu erneuerbaren Lösungen braucht klare Rahmenbedingungen. Das Gesetz schafft Planungssicherheit für Hauseigentümerinnen und -eigentümer sowie unsere Energieversorgungsunternehmen. Es löst Investitionen aus, von denen die regionale Wirtschaft profitiert und stärkt die kommunale Energieplanung. Mit dem Energiegesetz sorgen wir für eine sichere Energieversorgung und schaffen Arbeitsplätze.

Zum Herunterladen